Finanzieller Engpass, Schulden

Schuldner- und Insolvenzberatung

Längerfristige finanzielle Verpflichtungen sind fester Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Solange ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, stellen diese meist auch kein Problem dar. Schwierig kann es werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse, bspw. durch Arbeitslosigkeit oder die Ausgaben wie durch die Geburt eines Kindes, ändern. In diesen Fällen wird es meist recht schnell eng. Das Geld reicht nicht mehr über den Monat. Notwendige Anschaffungen können nur noch über Ratenzahlungen realisiert werden. Es beginnt oft das finanzielle „Löcherstopfen“ durch neue Schulden. Die Schuldenspirale beginnt sich immer schneller zu drehen.

Zu jedem dieser Zeitpunkte kann die Beratung bei der Schuldnerberatung sinnvoll sein. Die Beratungsstelle bietet im Rahmen eines Haushaltschecks an, sich gemeinsam einen Überblick über die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen, um sich auf anstehende Veränderungen (Geburt eines Kindes, drohende Arbeitslosigkeit, Renteneintritt) vorbereiten zu können und ein Absinken in die Schulden zu vermeiden. Sollte eine Verschuldungssituation bereits eingetreten sein, kann die Beratungsstelle versuchen, mit Ihnen einen individuellen Weg zu entwickeln. Die Schuldnerberatung kann Sie bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern unterstützen oder Ihnen – sofern notwendig – bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung behilflich sein.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Alle Bürger des Hochtaunuskreises (ausgenommen der Stadt Bad Homburg)
Die Bürger der Stadt Bad Homburg werden durch die städtische Schuldnerberatung beraten.

Was kostet die Beratung?
Die Beratung wird für Sie kostenfrei aufgrund der Sozialgesetze (SGB II, SGB VIII, SGB XII) angeboten.

Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Am Telefon können die Berater bereits erste Fragen besprechen und in Notsituationen (Stromsperre, Mietrückstände, Kontopfändung) erste wichtige Hinweise geben.

Schuldnerberatungsstelle des Hochtaunuskreises | Hochtaunuskreis

Vergünstigungen

Bad-Homburg-Pass

Mit dem Bad-Homburg-Pass erhalten Sie Ermäßigungen für den Stadtbus, VHS-Kurse/Musikschule, Veranstaltungen des Fachbereichs Kultur, Veranstaltungen der Kur- und Kongress GmbH Bad Homburg v.d. Höhe, diverse Angebote des Fachbereichs Jugend, Soziales und Wohnen, den Eintritt ins Seedammbad, Angebote von Bad Homburger Vereinen, Mobile Tierfutterhilfe und den ersten Hund bei der Hundesteuer. Der Bad-Homburg-Pass wird an Einwohnerinnen und Einwohner ausgegeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger) oder XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Außerdem erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit einem geringen Einkommen den Pass. Um dies festzustellen, erfolgt eine individuelle Berechnung in der Bad-Homburg-Passstelle.

Frau Sandra Eisenacher
Telefon: 06172 100-3322
Herr Tim Salzer
Telefon: 06172 100-3321

www.bad-homburg.de/badhomburgpass

Oberursel-Pass

Die Stadt Oberursel unterstützt Oberurseler Bürger mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Oberursel-Passes. Die Einführung des Oberursel-Passes wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dient dem Ziel, Bürgern mit niedrigem Einkommen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf den Oberursel-Pass?
Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder den Kinderzuschlag erhalten.

Folgende Vergünstigungen ermöglicht der Oberursel-Pass:
• 50 Prozent Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS)/Musikschule (VHS).
• Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei. Weiterhin besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden.
• Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“, Außenstelle Oberursel, Wallstraße 24.
• Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO-Kulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“ Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EURO-Kulturpasses können der Website des Vereins unter www.kulturpass.net entnommen werden.
• Befreiung von der Hundesteuer.
• Teilnahme an der Kulturloge Hochtaunus.
• 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO.
• Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO.
• 50 Prozent Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z. B. im Forum für Jugend und Kultur.

Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird unter Vorlage der/des jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt im
1. Stock des Rathauses, Gebäude B,
Zimmer 156 und 157.

Telefonische Auskünfte bekommen Sie gerne unter: 06171 502- 374 und 502-248.

Familienkarte Hessen

Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag an alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren herausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist einkommensunabhängig. Ihre Gültigkeit ist befristet.

Die Familienkarte Hessen umfasst einen Unfallversicherungsschutz, Serviceleistungen für Familien, einen Elternratgeber, zahlreiche und vielfältige Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen sowie Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema „Vorsorge treffen“.

Der Unfallversicherungsschutz beinhaltet eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie eine kostenlose Basis-Unfallversicherung für nicht berufstätige hessische Elternteile/Alleinerziehende, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten 3 Lebensjahren selbst betreuen.

Die Serviceleistungen für Familien können Sie immer dann in Anspruch nehmen, wenn es um die Betreuung Ihrer Kleinen oder auch „Größeren“ geht. Diese Leistungen können Sie über eine Hotline vereinbaren, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Hier können Inhaber der Familienkarte Hessen anrufen, die kurzfristig einen Babysitter benötigen. Aber auch Au-Pairs, Kinderferienbetreuungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen werden den Familienkarteninhabern vermittelt.

Bei zahlreichen Partnerunternehmen und -institutionen erhalten Inhaber der Familienkarte Hessen attraktive Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Die vielfältigen und fantasievollen Angebote reichen von dauerhaften Vergünstigungen bis hin zu abwechslungsreichen Aktionsangeboten.

Der Elternratgeber hilft Familienkarteninhabern in Erziehungsfragen entweder über eine Telefonhotline oder über einen Onlineratgeber und steht mit kompetentem Personal mit Rat und Tat zur Verfügung.

Darüber hinaus erhalten Familienkarteninhaber kompetente Tipps rund um familienrelevante Themen, z. B. in Fragen der richtigen Leseerziehung für Kinder und wertvolle Verbrauchertipps der Verbraucherzentrale Hessen.

Unter dem Stichwort „Vorsorge treffen“ erhalten Familienkarteninhaber Informationen und Hilfestellungen zu den Themenbereichen Pflege, Miteinander von älteren und jüngeren Menschen und der Fragestellung, wie Familienkarteninhaber im Falle einer Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern damit umgehen können. Auch bereits bei jüngeren Familienmitgliedern kann das Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügung, z. B. bei einem Verkehrsunfall oder einer schweren Erkrankung, eine Rolle spielen. Die Familien erfahren zudem, wie sie vom Engagement und dem Erfahrungsschatz älterer Menschen profitieren oder im Fall der Fälle Beruf und Pflege besser miteinander verbinden können.

Weitere Informationen unter:
www.familienkarte.hessen.de

Tafel

In Deutschland stehen Lebensmittel im Überschuss zur Verfügung, dennoch herrscht bei vielen Menschen ein Mangel. Besonders Geringverdiener mit Familie, Arbeitslose und auch Rentner sind von Armut betroffen. Die Tafeln bemühen sich in Sachen Lebensmittel um einen Ausgleich. Sie sammeln überschüssige, aber qualitativ einwandfreie Lebensmittel und geben diese an Bedürftige weiter.

Ausgabestellen
Die Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis unterhält momentan fünf Ausgabestellen.
Diese befinden sich:
• in Bad Homburg in der Louisenstraße 144
• in Oberursel in der Wallstraße 24
• in Friedrichsdorf Am Houiller Platz 13
• in Neu-Anspach in der Bahnhofstraße 27
• in Königstein in der Kirchgasse 14

Wer kann Lebensmittel bekommen?
Das Angebot der Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis richtet sich grundsätzlich an jeden Bürger/jede Bürgerin des Hochtaunuskreises, der/die momentan Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bezieht oder über ein sehr niedriges Einkommen bzw. eine sehr niedrige Rente verfügt.

Für diesen Personenkreis stellt das Diakonische Werk Hochtaunus auf Antrag einen Tafel-Ausweis aus, der zum Bezug von Lebensmitteln in einer der Ausgabestellen berechtigt.
Um einen Termin für die Bedürftigkeitsprüfung zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Diakonische Werk Hochtaunus:
Telefon: 06172-59766

Bitte kommen Sie nicht ohne vorheriges Gespräch zur Ausgabestelle!
Bevor Ihre Bedürftigkeit nicht geprüft wurde, können wir leider keine Lebensmittel an Sie ausgeben.